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Stadtfeld, 24837 Schleswig, Deutschland +49462129293 anfrage@fewo-zwischen-den-meeren.de
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Ferienwohnung

Zwischen den Meeren

Alles rund um Ihre Buchung

Im Einzelnen

Stornobedingungen

Eine Stornierung muss mindestens 14 Tage vor dem Einchecken erfolgen, um eine volle Rückerstattung zu erhalten. Paketbuchungen, d.h. Übernachtungen ergänzt um touristische Angebote, kommen in Form eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Bedingungen verbindlich zustande. Ein Rücktritt von diesen Leistungen ist ausgeschlossen.

Anzahlung / Zahlung

Anzahlung i.H.v. 75% des gesamten Mietpreises zuzüglich der vollständigen Kaution mit der Buchung. Restzahlung spätestens 30 Tage vor Anreise. Die Zahlung ist per Überweisung auf das vom Vermieter dem Mieter angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung von zusätzlich gebuchten Paketen ist sofort fällig, um die Vermittlungsleistung unverzüglich umsetzen zu können. Sollte das Kontingent bis dahin vergriffen sein, besteht kein Anspruch auf diese Leistungen und der Vermittlungsvertrag kommt nicht zustande. Der Kaufpreis für das Paket wird in solchen Fällen umgehend zurückerstattet.

Kaution

Mit der Buchung ist eine Kaution in Höhe von 150 Euro pro Person fällig. Die Kaution dient zum Begleichen möglicher Schäden und wird entsprechend spätestens zwei Wochen nach Abreise rückerstattet.

An- und Abreisezeiten

Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung ab 18.00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen.

Höhere Gewalt

Wenn der Kooperationspartner und/oder der Vermieter aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschließlich, aber nicht begrenzt auf, Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schließung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder -rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Mietvertrages zu erfüllen, dann ist der Vermieter berechtigt, diesen Mietvertrag zu kündigen. Weder der Kooperationspartner noch der Vermieter haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Mietvertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist der Kooperationspartner zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die seitens des Mieters gezahlt worden sind. Weder der Kooperationspartner noch der Vermieter haften für veränderte Umstände, welche nicht mit dem gemieteten Ferienobjekt zusammenhängen. Der Kooperationspartner und/oder der Vermieter haften auch nicht für Schäden wegen entgangener Urlaubs- oder Ferienfreude aus Umständen infolge von, aber nicht beschränkt, auf Straßenarbeiten oder Bauarbeiten in der Nähe des Ferienobjektes, Stromausfällen, Schließung von Geschäften einschließlich geänderter (saisonaler) Öffnungszeiten, Änderungen der Bademöglichkeiten einschließlich Badeverbot, Verlust von Fischerei- und Angelerlaubnissen und geänderten Wetterbedingungen einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Überflutungen, Waldbrände und Dürren sowie Lärm- oder Geruchsbelästigungen aus der anderen im Objekt vermieteten Wohnung. Weder der Kooperationspartner und/oder der Vermieter haften für Fälle von Insektenbefall im Mietobjekt oder auf dem Grundstück, auch nicht im Falle von Diebstahl oder Beschädigung oder ähnlichen Ereignissen in Bezug auf das Eigentum des Mieters, soweit sie kein Verschulden trifft.

Ausschluss sowie Rauch- und Partyverbot

Im gesamten Mietobjekt gilt striktes Rauchverbot - auch für E-Cigaretten usw.. Wir vermieten nicht an Jugendgruppen und Personen unter 25 Jahren. Die Ferienwohnung darf ohne vorherige Vereinbarung nicht von mehr Personen bewohnt oder genutzt werden, als im Angebot vorgegeben und im Mietvertrag vereinbart. Dies gilt auch für Feste/Versammlungen, selbst wenn nicht alle Teilnehmer über Nacht bleiben. Bei der Personenzahl werden auch Kinder, unabhängig ihres Alters, mitgerechnet. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder Ähnlichem ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie auch, dass Sie als Eltern von Minderjährigen und/oder Personen unter 25 Jahren nicht die Buchung in eigenem Namen vornehmen können, wenn Sie sich nicht selbst während des gesamten Zeitraumes im gebuchten Ferienhaus aufhalten. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb und - im Falle einer solchen Vereinbarung - nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.

Reinigung / Haftung

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt sauber zu halten und muss dieses am Ende des Mietzeitraums in ordentlichem Zustand übergeben. Eine eventuell nicht erfolgte ordentliche Rückgabe bei der Abreise (nach Einschätzung des Kooperationspartners) wird auf Rechnung des Mieters durchgeführt. Der Mieter haftet für alle Schäden in der Ferienwohnung während des Meitzeitraumes, soweit er die Schäden zu vertreten hat. Sollten Schäden eintreten, ist der Mieter verpflichtet, das Büro des Kooperationspartners vor Ort oder den Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Schäden, die vor der Abreise nicht mitgeteilt wurden, werden auf Rechnung des Mieters behoben, soweit er die Schäden zu vertreten hat. Schäden, die während des Mietzeitraums eintreten und die der Mieter zu vertreten hat, werden so schnell wie möglich behoben und sind vor der Abreise vom Mieter zu erstatten. Seitens des Eigentümers der Ferienwohnung wurde keine Versicherung abgeschlossen, die die Person des Mieters oder das Eigentum während des Mietzeitraums abdeckt, sofern aus dem Mietvertrag nicht etwas anderes hervorgeht.

Praktische Probleme und Reklamationen

Wenn während der Mietzeit praktische Probleme auftreten, einschließlich etwaiger Reklamationen, die während der Mietzeit behoben werden müssen, sollen diese direkt an den Kooperationspartner angezeigt werden. Dies gilt insbesondere/ebenso bei Unzufriedenheit mit der Reinigung, worüber das Büro des Kooperationspartners vor Ort unverzüglich nach dem Einzug informiert werden muss (außerhalb der Öffnungszeiten über das Notfalltelefon). Unterlässt der Meiter die unverzügliche Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verflichtet. Wir empfehlen, den Mangel anhand von Fotos zu dokumentieren. Sollten, wider Erwarten, Probleme auftreten, die im Dialog mit dem Kooperationspartner nicht einvernehmlich gelöst werden können, sind Reklamationen schnellstmöglich den Vermieter zu richten. Der Mieter kann – auch innerhalb von Ferienhausgebieten – unerwartet Lärm durch Bautätigkeit, Verkehr oder Ähnliches ausgesetzt sein. Es befindet sich auch militärisches Übungsgelände in der Nähe einzelner Ferienhausgebiete. Weder der Eigentümer des Ferienhauses noch der Kooperationspartner können für derartige Lärmbelästigungen verantwortlich gemacht werden. Weder der Eigentümer des Ferienhauses noch der Kooperationspartner haften im Falle eines Insektenangriffs auf die Ferienwohnung oder das Gelände und/oder im Falle von Diebstahl, Vandalismus und/oder Ähnlichem in Bezug auf die Ferienwohnung.

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